17. Mai 2024

Auch der Bayerische VGH bestätigt die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

Nachdem am Dienstag bereits der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt hat, urteilte heute auch der VGH Bayern, dass die Abgabe weder die Grundrechte verletzt noch das es sich bei dieser um eine versteckte Steuer handelt. Somit heißt es auch aus München: Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig.

In Bayern hatten ein Anwalt aus Ingolstadt sowie die Drogeriemarktkette Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

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