Dienste wie Rapidshare können für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien verantwortlich gemacht werden, hat der BGH entschieden.
Rapidshare ist ein sogenannter Filehoster und stellt auf seiner Online-Plattform Speicherplatz zur Verfügung.
Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.