2. Mai 2024

Blitzerwarner & Dashcam im Auto: Das sagt ein Rechtsanwalt dazu

Den Sachverhalt zu den Blitzerwarnern erläutert Matthias Böse so:
Nach Paragraph 23 Abs. 1 b StVO ist das betreiben oder betriebsbereite Mitführen von Geräten untersagt, die dafür
bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Handelte es sich früher in der Regel um Geräte, die
ausgestrahlte elektromagnetische Wellen auswerteten, um dann vor einer Strahlung in bestimmten
Frequenzbereichen Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

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