Apple hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich Verkaufsverbote gegen Produkte von Mitkonkurrenten durchgesetzt, die den eigenen zu ähnlich sahen. Das Düsseldorfer Landgericht hat nun Apples Klage gegen Motorola abgewiesen: Das Motorola-Tablet Xoom verstoße nicht gegen die von Apple geschützten Geschmacksmuster des iPads, entschied der zuständige Richter. Somit darf Motorola das Xoom in Deutschland Quelle: Inside Handy… [weiterlesen]
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