Nun haben wir also den Salat: Unterschiedliche Gerichte legen
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Filesharing
unterschiedlich aus, und sprechen in ähnlich gelagerten Fällen
vollkommen unterschiedliche Urteile. Fall 1 war in Berlin:
Vom Internetanschluss des Beklagten war ein Film per Filesharing
abrufbar. Der Beklagte trug vor dem Amtsgericht Charlottenburg
jedoch vor, dass er zum Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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