27. April 2024

Editorial: Strafausnahme

Das Urteil -
3 Jahre und 9 Monate Haft – gegen einen
Abofallen-Betreiber ist zu
begrüßen: Dieses zeigt
klar, dass das schamlose Ausnutzen der
Unerfahrenheit zahlreicher Internet-Nutzer nicht statthaft ist.
Selbst, wenn die User eine nicht unerhebliche Mitschuld tragen,
indem sie nicht genauer prüfen, wem sie bei der Anmeldung für
ein Download-Portal ihre Daten geben. Und erst recht stellt
sich die Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

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