An Stillen Tagen sind Tanzen und laute Musik nicht erlaubt. Zuletzt wurde diese Regelung in Bayern gelockert. Der Karfreitag bleibt aber eine Ausnahme von der Ausnahme. Von Daniela Fischer
Am Karfreitag darf in Augsburg nicht getanzt werden.Foto: dpa
Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind sogenannte Stille Tage. An ihnen gilt das Tanzverbot. Zwar wurde Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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