3. Mai 2024

Galaxy Tab 10.1: Apple scheitert mit Berufungsklage

Das in Den Haag ansässige Berufungsgericht Gerechtshof s-Gravenhage hat entschieden, dass das Galaxy Tab 10.1 Apples Geschmacksmuster (Nummer 000181607-0001) nicht verletzt. Im August 2011 hatte ein Gericht in Den Haag die von Apple geforderte Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Tablet bereits abgewiesen – die darauf folgende Berufungsklage des iPad-Herstellers ist damit ebenfalls gescheitert.

Das Quelle: Heise.de… [weiterlesen]

Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.

Alle Formularfelder sind erforderlich.







Alle Formularfelder sind erforderlich.