Das Oberlandesgericht Hamburg hat im gefühlt ewig währenden Streit zwischen der Videoplattform YouTube und der GEMA ein Urteil gefällt. Grundsätzlich wird darin der Anspruch auf Schutz des Urheberrechts bestärkt, YouTube soll zukünftig nach dem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung nicht nur verpflichtet sein, das betreffende Video zu löschen, sondern “im zumutbaren Rahmen” auch dafür sorgen, dass der Quelle: iPhone Ticker.de… [weiterlesen]
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