Die Automatenindustrie sowie viele Gaststätten müssen sich auf strengere Auflagen bei Spielautomaten einstellen. Das sieht eine Novelle der Spielverordnung vor, mit der sich das Bundeskabinett befasste. Nach den Plänen soll in Gaststätten spätestens ab 2018 nur noch ein Geldspielgerät zulässig sein – bisher sind drei Automaten erlaubt. Vorgesehen sind zudem Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche. Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.