18. Mai 2024

Internet: WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten – Newsticker – Augsburger Allgemeine

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Der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]

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