28. April 2024

Tourismus: Hintergrund: Diese Rechte haben Fahrgäste – Thema des Tages – Augsburger Allgemeine

Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Deutsche Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen.

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Bahnreisende Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]

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