Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Anwälte
haben keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen auf
einem Internetportal. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die
Richter wiesen damit heute die Klage eines Gynäkologen aus
München ab, der gegen das Internetportal Jameda vorging.
Der niedergelassene Arzt verlangte von den Betreibern des
Online-Bewertungsportals, sein Profil auf der Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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