Internetdienstleister dürfen E-Mails, die Kunden an die im Impressum angegebene Support-Adresse schicken, nicht einfach ins Leere laufen lassen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Google entschieden. Wie der vzbv mitteilt, habe Google Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse gewendet haben, Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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