Richter Dr. Holger Kircher vom Landgericht Mannheim sah es als erwiesen an, dass HTC das Patent EP0673175 verletzt habe. Das Patent beschreibt eine Technik, bei der die Leistungsaufnahme eines Mobilfunk-Modems reduziert wird, so lange dieses – beispielsweise im Standby-Modus des Telefons – lediglich Kontakt mit der Basisstation hat, ohne dass ein Datenverkehr stattfindet. Die volle Leistung wird erst dann Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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