In einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf wird dem Netzbetreiber Vodafone untersagt, einem Kunden ungefragt eine E-Mail mit Bitte um Feedback zu schicken.
Dies entschied das Amtsgericht in einem Urteil (Aktenzeichen 20 C 6875/14) vom 27. Oktober, wie die Kanzlei Bahr mitteilt. Im ersten Leitsatz des Urteils heißt es: Per E-Mail versandte Feedback-Anfragen sind als unzulässige Werbung (Spam) einzustufen.
Der Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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