Erneut muss sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob die Gewerkschaft der Flugsicherung für Streikfolgen im Luftverkehr haften muss. Das Hessische Landesarbeitsgericht verhandelt heute in zweiter Instanz eine gemeinsame Klage der Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings. Sie verlangen von der GdF wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge rund 32 500 Euro Schadensersatz. Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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