In Ulm hat der Gemeinderat beschlossen, eine Vergnügungssteuer für Bordelle zu erheben. In Bayern geht das nicht. Doch die Spielhallen könnten bald zu Kasse gebeten werden. Von Roland Ströbele
In Neu-Ulm darf die Stadt keine Vergnügungssteuer auf Bordelle erlassen.
Foto: Archivbild, Oliver Berg dpa/lnw
Doch die Spielhallen Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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