Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur ohne Wenn und Aber möglich. Einen Teil-Austritt, der nur darauf abzielt, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, aber in der Glaubensgemeinschaft zu bleiben, kann es nicht geben.
Wer keine Kirchensteuer zahlt, kann in Deutschland nicht Mitglied der katholischen Kirche sein. Foto: Ingo Wagner dpa
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