In seinem Feldzug gegen Gebrauchtsoftware-Händler musste Microsoft zwei empfindliche Niederlagen hinnehmen: In einem Beschluss vom 26. April 2012 (Az. 327 O 121/12) untersagte das Landgericht (LG) Hamburg dem Unternehmen, weiterhin vor dem Kauf, dem Verkauf und der Nutzung von Recovery-Datenträgern und OEM-Versionen im Zusammenhang mit Fälschungen und nicht lizenzierten Produkten zu warnen. Erwirkt Quelle: Heise.de… [weiterlesen]
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