19. April 2024

Technik: Musikstreaming-Dienste erlauben keine parallele Nutzung – Digital – Augsburger Allgemeine

Musik wird künftig häufiger zum Hören gestreamt als heruntergeladen. Mehrere mobile Dienste bieten Musikstreaming im Abo – das Angebot gilt bisher aber nur für das jeweilige Gerät der Installation.

Wer einen Musikstreaming-Dienst mit mobiler Nutzung abonniert, sollte wissen, dass er das Angebot trotzdem immer nur an einem Gerät nutzen kann. Das heißt, er kann die Songs entweder auf seinem Rechner hören oder Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]

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