Heute musste sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz – wie angekündigt – mit der Frage beschäftigen, ob der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Eine Straßenbaufirma hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, da sie der Meinung ist, dass das Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.